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   OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09   

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https://dejure.org/2009,4895
OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09 (https://dejure.org/2009,4895)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.04.2009 - 1 B 269/09 (https://dejure.org/2009,4895)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. April 2009 - 1 B 269/09 (https://dejure.org/2009,4895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss; Geltendmachung der entscheidungserheblichen Veränderung der Sach- und Rechtslage durch Abstinenznachweis

  • verkehrslexikon.de

    Cannabis-Abstinenzzeit von etwa drei Monaten ist zu kurz für die Wiedererlangung der Fahreignung -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung der Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Fahrerlaubnisentzug im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter fahreignungsrelevantem Cannabiseinfluss; Rechtliche Abwägung der Anordnung der medizinisch-psychologischen ...

  • blutalkohol PDF, S. 383
  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 80 Abs. 7 Satz 2; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; ; FeV § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; FeV § 46 Abs. 1 Satz 1; ; FeV Nr. 9.2.2 der Anlage 4; ; StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 2 Abs. 4 Satz 1; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe q

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungserhebliche Veränderung der Sach- und Rechtslage durch Abstinenznachweis nach vorangegangener Fahrerlaubnisentziehung im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss (im konkreten Fall verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstinent nach Führerscheinentzug

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 01.06.2006 - 1 W 26/06

    Gelegentlicher Cannabiskonsum und Kraftfahreignung; sofortige Entziehung der

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Das Verwaltungsgericht hat im Beschluss vom 17.9.2008 (vgl. Beschluss in Sachen - 10 L 699/08 - Seiten 4 f. m.w.N.) im Einzelnen zutreffend dargelegt, dass bei einer THC-Konzentration von über 2, 0 ng/ml ein fahreignungsrelevanter Cannabiseinfluss anzunehmen ist (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 3.5.2007 - 1 B 23/07 -, Blutalkohol Nr. 45, 2008, 148, und vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, Blutalkohol Nr. 44, 2007, 388) .

    Ähnlich wie beim Fahren im Straßenverkehr unter alkoholischer Beeinflussung gibt es beim Fahren unter Drogeneinfluss eine hohe Dunkelziffer (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, a.a.O., und vom 7.9.2006 - 1 W 39/06 -) .

    Nr. 9.5 der Anlage 4 FeV, wonach die Fahreignung - erst - nach Entgiftung und Entwöhnung und anschließender einjähriger Abstinenz wieder zu bejahen ist, dürfte sich unmittelbar nur auf Fälle beziehen, in denen Betäubungsmittelabhängigkeit bestand (Beschluss des Senats vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, a.a.O.) .

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Diese Verfahrensweise begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung derjenige der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081; ebenso Beschluss vom 22.1.2001 - 3 B 144/00 -, juris) , so dass zwischenzeitliche Veränderungen der Sachlage von der Behörde angemessen zu berücksichtigen sind.

    Damit ein Rückfall in ein die Fahreignung ausschließendes Verhaltensmuster hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, muss die als Voraussetzung für die wieder gewonnene Fahreignung zu fordernde Änderung der Konsumgewohnheiten, konkret der Übergang zu völliger Abstinenz oder zu einem - bei Cannabis, wie dargelegt, unter Umständen genügenden - eingeschränkten Konsum, in jedem Fall nachhaltig und stabil sein (BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, a.a.O.) .

  • OVG Saarland, 21.12.2004 - 1 W 42/04
    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    zu § 46.1 - 5 des Streitwertkatalogs; siehe auch u.a. Beschluss des Senats vom 22.12.2004 - 1 W 42/04 -).
  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Diese Verfahrensweise begegnet keinen rechtlichen Bedenken, da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entziehungsverfügung derjenige der letzten Behördenentscheidung ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 -, NJW 2005, 3081; ebenso Beschluss vom 22.1.2001 - 3 B 144/00 -, juris) , so dass zwischenzeitliche Veränderungen der Sachlage von der Behörde angemessen zu berücksichtigen sind.
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Besondere Umstände, die in Bezug auf die Fahreignung ausnahmsweise eine andere als die Regelfallbeurteilung hätten rechtfertigen können, lagen nicht vor (vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 3.2.2004 - 11 CS 04.157 -, juris) .
  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Zwar kann im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nicht nur mit dem Nachweis völliger Abstinenz, sondern auch mit dem Nachweis einer Umstellung auf eine die Fahreignung nicht berührende Konsumgewohnheit eine wieder gewonnene Fahreignung dargetan werden (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, Blutalkohol Nr. 40, 2003, 166) .
  • OVG Saarland, 03.05.2007 - 1 B 23/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabiskonsum im Zusammenhang mit dem Führen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Das Verwaltungsgericht hat im Beschluss vom 17.9.2008 (vgl. Beschluss in Sachen - 10 L 699/08 - Seiten 4 f. m.w.N.) im Einzelnen zutreffend dargelegt, dass bei einer THC-Konzentration von über 2, 0 ng/ml ein fahreignungsrelevanter Cannabiseinfluss anzunehmen ist (vgl. auch die Beschlüsse des Senats vom 3.5.2007 - 1 B 23/07 -, Blutalkohol Nr. 45, 2008, 148, und vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, Blutalkohol Nr. 44, 2007, 388) .
  • OLG Naumburg, 14.05.2007 - 1 W 39/06

    Sachgerechte Schlüsselung von Gemeinkosten - Beschaffung von Ausgleichsenergie

    Auszug aus OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09
    Ähnlich wie beim Fahren im Straßenverkehr unter alkoholischer Beeinflussung gibt es beim Fahren unter Drogeneinfluss eine hohe Dunkelziffer (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1.6.2006 - 1 W 26/06 -, a.a.O., und vom 7.9.2006 - 1 W 39/06 -) .
  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für

    ebenso BVerwG, Urteil vom 13.11.1997 - 1 C 1/97 -, ZfS 1998, 236; ferner Beschluss des Senats vom 14.4.2009 - 1 B 269/09 -, Blutalkohol 46, 294.

    Beschluss des Senats vom 14.4.2009 - 1 B 269/09 -, a.a.O.; ferner Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 757 f.

  • VG Freiburg, 26.01.2012 - 4 K 1256/11

    Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

    Das gilt in der Sache gleichermaßen für die Bejahung der Wiedererlangung einer aufgrund von Drogenkonsum nachweislich verlorenen Kraftfahreignung im Rahmen eines Verfahrens auf Entziehung der Fahrerlaubnis wie im Rahmen eines Verfahrens auf Neuerteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis ( vgl. hierzu OVG NW, Beschlüsse vom 06.10.2006 - 16 B 1538/06 -, juris RdNr. 4, und vom 28.04.2004, a.a.O., juris RdNr. 17, m.w.N.; Bayer. VGH, Beschluss vom 09.05.2005 - 11 CS 04.2526 -, juris RdNr. 23, BayVBl 2006, 18, m.w.N.; OVG Saarl., Beschluss vom 14.04.2009 - 1 B 269/09 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 09.12.2011 - 3 L 479/11 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.09.2011 - 7 L 907/11 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 05.07.2010 - 11 L 904/10 -, juris; ausdrücklich offen gelassen in VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.12.2011 - 10 S 3288/11 - und vom 06.12.2011 - 10 S 1832/11 - ).

    3.3 Selbst wenn man der in der Rechtsprechung auch vertretenen Auffassung folgt, dass im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 FeV genannten Voraussetzungen die Kraftfahreignung nicht ohne Weiteres entfallen lässt, nicht nur mit dem Nachweis völliger Abstinenz über mehr als ein Jahr, sondern auch mit dem Nachweis einer Umstellung auf eine die Fahreignung nicht berührende Konsumgewohnheit eine wieder gewonnene Fahreignung dartun kann ( so OVG Saarl., Beschluss vom 14.04.2009, a.a.O., m.w.N.; vgl. hierzu auch VG Freiburg, Urteil vom 26.07.2011 - 4 K 169/11 - a. A. die h. M., siehe hierzu ausdrücklich Bayer. VGH, Beschluss vom 09.05.2005, a.a.O. ), folgt daraus für den Kläger kein anderes Ergebnis.

    Damit ein Rückfall in ein die Fahreignung ausschließendes Verhaltensmuster hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann, muss die als Voraussetzung für die wieder gewonnene Fahreignung zu fordernde Änderung der Konsumgewohnheiten, konkret der Übergang zu völliger Abstinenz oder zu einem zumindest eingeschränkten und kontrollierten Konsum, in jedem Fall nachhaltig und stabil sein und durch eine medizinische und psychologische Begutachtung nachgewiesen sein ( so annähernd wörtlich OVG Saarl., Beschluss vom 14.04.2009, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2480

    Wiedererlangung der Fahreignung nach gelegentlichem Cannabiskonsum

    Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten ist dazu keine einjährigen Abstinenz nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV erforderlich, sondern es reicht eine motivational gefestigte Änderung des Konsumverhaltens aus (vgl. BayVGH, B. v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - VRS 109, 64 1. Leitsatz; OVG Saarl, B. v. 14.4.2009 - 1 B 269/09 - Blutalkohol 46, 294).
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 6 L 1977/13

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.04.2009, 1 B 269/09, und vom 01.06.2006, 1 W 26/06.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009, 1 B 269/09, und vom 12.12.2005, 1 W 16/05.

  • VG Hamburg, 24.10.2018 - 5 K 4624/15

    Nachweis einer Verhaltensumstellung nach Betäubungsmittelkonsum;

    Ein sachlicher Grund für solch eine unterschiedliche Behandlung ist nicht ersichtlich (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.4.2009, 1 B 269/09, juris Rn. 13).
  • VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13

    Cannabiskonsum; Drogenabstinenz; medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Dies wäre selbst dann im Ergebnis nicht anders zu bewerten, wenn man im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nach regelmäßigem Cannabiskonsum keinen Abstinenznachweis verlangt, sondern für die Wiedererlangung der Fahreignung den Nachweis der Umstellung auf ein die Fahreignung nicht berührendes Konsumverhalten genügen lässt (vgl. dazu OVG Saarland, B. v. 14.04.2009 - 1 B 269/09 -, juris Rn. 9 = BA 46, 249; Dauer, a. a. O., § 2 StVG Rn. 63 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 16.07.2010 - 10 K 36/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsum - Zeitdauer des geänderten

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2009, 1 B 269/09, zitiert nach Juris.
  • VG Saarlouis, 26.11.2010 - 10 K 1862/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2009, 1 B 269/09; ferner Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 757 f.
  • VG Saarlouis, 21.08.2013 - 10 L 929/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.04.2009, 1 B 269/09, und vom 01.06.2006, 1 W 26/06.
  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 L 141/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis und Amphetaminen

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.04.2009, 1 B 269/09; ferner Hentschel, Fahrerlaubnis und Alkohol im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 4. Auflage 2005, Rdnr. 757 f.
  • VG Köln, 27.09.2013 - 11 K 6213/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

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